Glossar
BuyOut
Ein BuyOut bezeichnet den vollständigen und zeitlich unbegrenzten Erwerb aller Nutzungsrechte an Medieninhalten wie Videos, Musik oder Bildern. Der Käufer erhält uneingeschränkte Verwertungsrechte – zeitlich, räumlich und medial ohne Beschränkung.
Einmal zahlen, für immer nutzen. Das ist das Prinzip eines BuyOuts. In der Videoproduktion bedeutet ein BuyOut, dass Sie alle Verwertungsrechte am fertigen Produkt erwerben – ohne zeitliche Begrenzung, ohne räumliche Einschränkung und ohne Beschränkung auf bestimmte Medien oder Kanäle.
Der Gegensatz zum BuyOut ist die lizenzbasierte Nutzung. Hier werden Nutzungsrechte für einen bestimmten Zeitraum, ein bestimmtes Territorium oder bestimmte Kanäle vergeben. Ein TV-Spot darf dann beispielsweise zwei Jahre lang in Deutschland ausgestrahlt werden – länger oder anderswo nicht. Ein BuyOut beseitigt all diese Einschränkungen.
Beim Video-BuyOut sind mehrere Rechte-Ebenen relevant. Das Werknutzungsrecht betrifft das fertige Video als Ganzes. Das Urheberrecht des Regisseurs und der Kameraleute bleibt in Deutschland grundsätzlich beim Urheber – es kann nicht übertragen werden. Ein BuyOut überträgt daher die umfassendsten möglichen Nutzungsrechte, nicht das Urheberrecht selbst.
Lizenzmusik ist ein häufiger BuyOut-Gegenstand. Musik in Videos unterliegt eigenen Rechten – GEMA, Verlagsrechte, Künstlerrechte. BuyOut-Musik (auch "royalty-free" genannt) wird einmalig lizenziert und darf dann ohne laufende Gebühren verwendet werden. Die Kosten variieren je nach Exklusivität und Einsatzzweck erheblich.
Bei Footage, also zugekauftem Videomaterial aus Stock-Bibliotheken – gilt dieselbe Logik. Standard-Lizenzen erlauben die Nutzung unter bestimmten Bedingungen. Eine Extended License oder ein BuyOut erweitert die Nutzungsrechte auf alle Kanäle und Medien.
Die Kosten für einen BuyOut sind höher als für eine zeitlich begrenzte Lizenz. Dafür entfallen Folgekosten, Lizenzverleangerungen und das Risiko, dass ein Video nach Lizenzablauf nicht mehr verwendet werden darf. Für Unternehmen, die ihre Videos langfristig einsetzen – auf der Website, in Präsentationen, auf Messen und in Social Media – ist ein BuyOut oft die wirtschaftlichere Lösung.
In der Imagefilm-Produktion und bei Werbespots wird der BuyOut-Umfang im Vertrag definiert. Typische Klauseln regeln: Welche Medien sind abgedeckt? Welche Territorien? Ist die Nutzung zeitlich begrenzt? Sind Bearbeitungen erlaubt? Je umfassender der BuyOut, desto höher der Preis – aber desto größer die Flexibilität.
Bei einem Pre-Roll Ad für YouTube oder andere Plattformen ist der BuyOut besonders relevant. Werbespots werden häufig überarbeitet, neu geschnitten oder auf andere Märkte angepasst. Ohne BuyOut ist jede Änderung eine potenzielle Rechtsverletzung.
Bei FIUMU ist die Rechte-Frage von Anfang an transparent. Unsere Angebote enthalten klare Angaben zu Nutzungsrechten und BuyOut-Optionen. Keine versteckten Klauseln, keine Überraschungen nach der Produktion.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Nutzungsrechte können zeitlich, räumlich oder medial eingeschränkt sein. Ein BuyOut überträgt die umfassendsten möglichen Rechte – zeitlich unbegrenzt, räumlich unbeschränkt und für alle Medien. Der BuyOut ist die umfassendste Form der Rechteübertragung.
Der Preis hängt vom Umfang ab. Ein BuyOut für einen Imagefilm kann 10 bis 30 Prozent der Produktionskosten ausmachen. Bei Lizenzmusik variieren die Kosten je nach Exklusivität zwischen 50 und mehreren Tausend Euro.
Ja. FIUMU bietet BuyOut-Optionen für alle Videoproduktionen an. Die Nutzungsrechte werden im Angebot transparent dargestellt. Für die meisten Kundenprojekte empfehlen wir einen vollständigen BuyOut, um maximale Flexibilität zu gewährleisten.
Nicht automatisch. Die Musik hat eigene Rechte – GEMA, Verlag, Künstler. Ein Video-BuyOut schließt die Musik nur ein, wenn explizit BuyOut-Musik verwendet wird oder die Musikrechte separat erworben werden. Bei FIUMU klären wir die Musikrechte als Teil des Projekts.
Das hängt von der vertraglichen Regelung ab. Ein umfassender BuyOut schließt in der Regel Bearbeitungsrechte ein – Sie dürfen das Video kürzen, neu schneiden oder anpassen. Die genauen Bedingungen werden im Nutzungsvertrag festgelegt.
Ohne BuyOut dürfen Sie das Video nach Ablauf der Lizenzperiode nicht mehr verwenden. Es muss von der Website entfernt, aus Präsentationen gelöscht und von allen Plattformen genommen werden. Jede weitere Nutzung ist eine Rechtsverletzung.
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Social-Media-Nutzung ist ein eigener Verwertungskanal. Ohne entsprechende Nutzungsrechte oder einen BuyOut dürfen Sie ein Video, das nur für die Website lizenziert wurde, nicht auf LinkedIn, Instagram oder YouTube veröffentlichen.
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